Nicht nur ein Stein wider das Vergessen: Erinnerung an Deportation der Sinti und Roma wird wachgehalten
Auch in diesem Jahr beweist ein auf dem Gedenkstein „Wider das Vergessen“ am Peter-Altmeier-Ufer niedergelegter Kranz mit frischen Blumen, dass
Der Landesverband vertritt die Interessen der Sinti und Roma auf politischer Ebene. Sinti und Roma in Deutschland stehen in Deutschland besonderen Herausforderungen gegenüber. Die nationale Minderheit leidet an den Folgen der jahrhundertelangen Verfolgung und Ausgrenzung aus der Gesellschaft, die letztendlich im Völkermord durch die Nationalsozialisten gipfelten. Auch Jahrzehnte nach dem Völkermord erfahren Sinti und Roma Benachteiligung, Ausgrenzung und Diskriminierung in allen möglichen Lebensbereichen wie z.B. Wohnen, Bildung oder auf institutioneller Ebene. Der Landesverband nutzt daher seine Kompetenzen, um politische Entscheidungen zugunsten der Minderheit zu beeinflussen.
In den ersten Jahren der Verbandsarbeit war die Durchsetzung von Entschädigungsforderungen[1] für Holocaust-Überlebende und Angehörige zentraler Bestandteil dieser Arbeit. Diese hatten Anfang der 1980er-Jahre zum Großteil noch keine Entschädigungszahlungen erhalten. Auf Bundesebene begründete der Beginn der Bürgerrechtsbewegung in den 1970er-Jahren, sowie die anschließende Gründung des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma und der dazugehörigen Landesverbände eine Wende.
Diese neue Interessensvertretung der Sinti und Roma sorgte u.a. dafür, dass deutschlandweit ca. 4000 Entschädigungsverfahren von Sinti und Roma wieder aufgenommen oder neu beantragt werden konnten.
Auf Landesebene bildet die „Rahmenvereinbarung zwischen der rheinland-pfälzischen Landesregierung und dem Verband Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Rheinland-Pfalz“ ein wichtiges Fundament der politischen Interessensvertretung der Sinti und Roma. Seit den frühen 1990er-Jahren unternahm der Landesverband Bestrebungen, eine solche Vereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz abzuschließen. Im Jahr 2005 folgte schließlich die Unterzeichnung. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet das Land Rheinland-Pfalz unter anderem, Maßnahmen zum Schutz der Sinti und Roma vor Diskriminierung, zur Aufarbeitung der Geschichte der Minderheit in Schulen und Hochschulen, zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bewahrung der Minderheitensprache Romanes zu ergreifen. Auf dieser Grundlage können politische Ansprüche an das Land Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Situation der Sinti und Roma gestellt werden.
[1] Shortcut: A-Z – Entschädigungen
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